Teilnahmebedingungen
Nachfolgend wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Teilnahmebedingungen zum „Rubbellos-Gewinnspiel“ der sharemagazines GmbH
(1) Teilnahmeberechtigung:
- Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Mitarbeiter sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Ablauf des Gewinnspiels:
- Die Teilnehmer erhalten ein kostenloses Rubbellos der sharemagazines GmbH
- Mit dem Rubbellos haben die Teilnehmer die Chance, ein sharemagazines Jahresabo zu gewinnen.
- Sollte das Rubbellos keinen Gewinn anzeigen, haben die Teilnehmer eine zweite Chance.
- Um an der zweiten Chance teilzunehmen, füllen die Teilnehmer die Rückseite des Rubbelloses mit ihren Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail und/oder Telefonnummer) aus.
- Das ausgefüllte Rubbellos wird von den Teilnehmern in die dafür vorgesehene Losbox eingeworfen.
(3) Zweite Chance-Auslosung:
- Die Auslosung der zweiten Chance findet 3 Tage nach Ende des Rubbellos-Gewinnspiels statt.
- Die Gewinner der zweiten Chance werden per E-Mail oder Telefon über ihren Gewinn informiert.
(4) Gewinnbenachrichtigung:
- Die Gewinner des sharemagazines Jahresabos werden unmittelbar nach dem Rubbellos-Rubbeln über ihren Gewinn informiert.
- Die Gewinner der zweiten Chance werden innerhalb von 7 Tagen nach der Auslosung benachrichtigt.
- Die Gewinner haben ab Benachrichtigungszeitpunkt drei Werktage Zeit, den Gewinn zu bestätigen und notwendige Daten an die sharemagazines GmbH zu übermitteln. Andernfalls verfällt der Gewinnanspruch und es erfolgt eine neue Auslosung des jeweiligen Gewinns.
(5) Preise:
- Der Hauptpreis besteht aus einem sharemagazines Jahresabo.
- Im Falle eines Gewinnes, startet das sharemagazines Jahresabo ab dem 1. des Folgemonats und verlängert sich nach Ablauf nicht automatisch.
- Die Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass diese von der sharemagazines GmbH vor Ablauf des Abos über dessen Enddatum benachrichtigt werden dürfen.
- Weitere Preise sind nicht vorgesehen.
(6) Datenschutz:
- Die erhobenen persönlichen Daten werden für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet.
- Die Teilnehmer erklären sich außerdem damit einverstanden, dass ihre Daten auch für Marketingzwecke von der sharemagazines GmbH genutzt werden dürfen, selbst wenn sie nicht zu den Gewinnern gehören.
- Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
- Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
(7) Haftung:
- Die sharemagazines GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel.
(8) Rechtsweg:
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
- Die Gewinne umfassen ausschließlich den angegebenen Gewinn selbst.
(9) Änderung oder Beendigung des Gewinnspiels:
- Die sharemagazines GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu beenden, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
(10) Veranstalter:
- sharemagazines GmbH
- Moorfurhtweg 17
- 22301 Hamburg
- Tel: 040 468 976 787
- Mail: info@sharemagazines.de
Diese Teilnahmebedingungen treten ab dem 19.11.2023 in Kraft und gelten bis einschließlich 31.12.2025.
Teilnahmebedingungen zum „sharemas-Adventskalender 2023“ der sharemagazines GmbH
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die sharemagazines GmbH.
(2) Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein sowie ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz haben.
(3) Teilnahmeberechtigt sind Personen, die den Instagram-Kanal von sharemagazines abonniert haben.
(4) Die Teilnahme erfolgt durch die im jeweiligen Beitrag angegebene(n) Interaktion(en).
(5) Im Falle eines Gewinns erklärst du dich damit einverstanden, dass dein Name und Wohnort auf Instagram und/oder an anderen Stellen veröffentlicht werden darf.
(6) Das Gewinnspiel besteht aus verschiedenen Gewinnmöglichkeiten. Jede Gewinnmöglichkeit wird über einen eigenen Instagram-Beitrag auf dem Profil sharemagazines bekannt gegeben. Mit der Veröffentlichung des Beitrags beginnt der Teilnahmezeitraum. Der Teilnahmezeitraum endet mit der im jeweiligen Beitrag angebenden Zeit (Teilnahmeschluss). Eine spätere Teilnahme ist nicht möglich.
(7) Die Ermittlung des Gewinners aus den Teilnehmern einer Gewinnmöglichkeit erfolgt durch ein Losverfahren. Jeder Gewinn steht einmal zur Verfügung. Es wird ein Gewinner pro Gewinnmöglichkeit gezogen.
(8) Für jeden Gewinn erfolgt nach Teilnahmeschluss eine Auslosung durch die sharemagazines GmbH in einem Zeitraum von drei Wochen. Der Gewinner einer Gewinnmöglichkeit wird nach Auslosung benachrichtigt (Benachrichtigungen erfolgen durch Antwort auf einen Kommentar, Markieren in einem Beitrag oder in einem Kommentar und durch eine Instagram Nachricht) – bitte stelle sicher, dass du im Falle eines Gewinns auf diese Arten von uns kontaktiert werden kannst. Der Gewinner hat ab Benachrichtigungszeitpunkt drei Werktage Zeit, den Gewinn zu bestätigen und notwendige Daten an die sharemagazines GmbH zu übermitteln. Andernfalls verfällt der Gewinnanspruch und es erfolgt eine neue Auslosung des jeweiligen Gewinns.
(9) Die Zustellung des Gewinns erfolgt auf dem Postweg oder per E-Mail durch die sharemagazines GmbH oder einen ihrer Partner.
(10) Die Daten der Teilnehmer werden nur für die Durchführung des Gewinnspiels und die Zusendung des jeweiligen Gewinnes, zu der vom Gewinner angegebenen Adresse, verwendet und nicht weiter gespeichert oder für andere Zwecke verwendet, sofern nicht anders angegeben. Dazu kann es auch nötig sein, dass wir deine Daten an unsere Partner übermitteln. Bitte beachte, dass wir keinen Einfluss darauf haben, welche Daten von Instagram gespeichert und verarbeitet werden.
(11) Mit der Teilnahme erklärst du dich mit unseren Datenschutzerklärungen sowie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
(12) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(13) Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
(14) Die Gewinne umfassen ausschließlich den angegeben Gewinn selbst, gegebenenfalls entstehende Kosten wie eine Anreise werden nicht übernommen.
(15) Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Instagram steht nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zu Verfügung und wird von dir freigestellt.
(16) Die Teilnehmer verpflichten sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu teilen (dies betrifft insbesondere Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken oder Urheberrechtsverstöße).
(17) Wir, die sharemagazines GmbH, behalten uns vor, dass Gewinnspiel jederzeit und ohne Angabe eines Grundes abzubrechen, zu ändern oder anzupassen.
(18) Mitarbeiter der sharemagazines GmbH sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Diese Teilnahmebedingungen treten ab dem 01.12.2023 in Kraft und gelten bis einschließlich 24.12.2023.
Teilnahmebedingungen zum Bonusprogramm:
„Freundschaftswerbung“
-Programm der sharemagazines GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse im Rahmen des Bonusprogramms der sharemagazines GmbH, Moorfuhrtweg 17, 22301 Hamburg (im Folgenden: sharemagazines). Das Programm ist befristet bis zum 31.12.2021. Es bietet Bestandskunden von sharemagazines die Möglichkeit, Neukunden für sharemagazines zu werben, wodurch Bestandskunden für jede erfolgreiche Werbung eine einmalige Prämie in Höhe von 25,00 € von sharemagazines erhalten. Außerdem erhalten die Neukunden, die aufgrund einer erfolgreichen Werbung einen wirksamen Neukundenvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten mit sharemagazines geschlossen haben, eine einmalige Prämie in Höhe von 25,00 € pro zahlender Location von sharemagazines.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
(1) Werbender: jede volljährige natürliche, als Freiberufler tätige, oder juristische Person, die bei sharemagazines Bestandskunde ist; die Kundeneigenschaft muss zwingend zum Zeitpunkt der Vornahme der Werbungshandlung vorliegen; weder der Werbende noch dessen Angehörige dürfen zum Zeitpunkt der Werbehandlung Mitarbeiter oder Kooperationspartner von sharemagazines sein; als Kooperationspartner gelten alle Geschäftspartner von sharemagazines, mit denen Kooperationspartner-Vereinbarungen/ oder -verträge geschlossen wurden.
(2) Werbungshandlung: jede Handlung, durch die der Werbende einem bei sharemagazines zu diesem Zeitpunkt nicht als Kunden eingetragenen Dritten (Werbeadressat) einen von sharemagazines generierten, individuellen Gutscheincode übermittelt; sharemagazines lässt – vorbehaltlich der Fälle von § 6 dieser Teilnahmebedingungen – sämtliche Werbekanäle (z. B. SEA, Facebook, E-Mail etc.) zu; der Werbende muss jedoch selbstständig sicherstellen, dass er bei der Werbungshandlung nicht gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt.
(3) erfolgreiche Werbung: liegt vor, wenn sich ein Dritter in kausaler und technisch nachvollziehbarer Folge einer Werbungshandlung, insbesondere durch die Übermittlung des personalisierten Gutscheincodes, als Neukunde bei sharemagazines registriert, den ggü. sharemagazines nach dem kostenlosen Probemonat fällig werdenden Vergütungsanspruch entrichtet und den Vertrag nicht innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss kündigt; es wird darauf hingewiesen, dass sharemagazines nicht verpflichtet ist, den empfohlenen Dritten als Neukunden zu registrieren, sodass der Werbende im Falle einer abgelehnten Registrierung keinen Anspruch auf die Prämie erlangt.
(4) Geworbener/Neukunde: jede natürliche oder juristische Person, die infolge einer erfolgreichen Werbung Neukunde bei sharemagazines wird und in der Vergangenheit nie als Kunde bei sharemagazines gelistet gewesen ist; der Vergütungsanspruch des Werbenden für die Werbung (Prämie) entsteht nur, wenn der geworbene Dritte tatsächlich Neukunde im Sinne dieser Definition wird; es können nur juristische Personen oder natürliche Personen, die als Freiberufler tätig sind, Kunde bzw. Neukunde von sharemagazines werden.
(5) Prämie: Vergütung, die sharemagazines dem Werbenden und dem Geworbenen für jede erfolgreiche Werbung auslobt; die Prämie für den Werbenden wird mit der nächstmöglichen Rechnung verrechnet; die Prämie für den Geworbenen wird diesem mit der nächstmöglichen Rechnung gutgeschrieben.
(6) Bestandskunden: Kunden, die mindestens einen Monatsbeitrag gezahlt haben und sich nicht mehr im Probemonat befinden.
§ 3 Ablauf der Werbung
(1) Die Werbungshandlung darf – vorbehaltlich der Einschränkungen in § 6 dieser Teilnahmebedingungen – über alle Werbekanäle (z. B. Social Media, E-Mail etc.) ausgeführt werden.
(2) Der Werbende kann seinen persönlichen Gutscheincode Dritten zur Verfügung stellen (z. B. via Social Media, auf der eigenen Webseite, im eigenen Newsletter etc.)
§ 4 Datenschutz
(1) Wenn der Neukunde eine Anfrage über die sharemagazines Webseite mit dem persönlichen Gutscheincode an sharemagazines sendet, speichert sharemagazines diese ab. Die Zuordnung erfolgt zu demjenigen Werbenden über den individuellen Gutscheincode.
(2) sharemagazines verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Neukunden nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich zu behandeln und während des Vertragsverhältnisses ohne weitere ausdrückliche Einwilligung nur zu Zwecken der Vertragsabwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen. Einzelheiten sind der sharemagazines Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 5 Vergütungsanspruch, Vergütungsbedingungen, Verfall und Rückforderung
(1) Der Werbende erlangt im Falle der erfolgreichen Werbung eines Neukunden einen Vergütungsanspruch (Prämie) gegen sharemagazines. sharemagazines entscheidet eigenständig über Aufnahme in den Kundenstamm des empfohlenen Neukunden. Ein Anspruch auf die Prämie entsteht nicht, wenn sharemagazines die Aufnahme des empfohlenen Neukunden – gleich aus welchen Gründen – verweigert. sharemagazines behält sich die jederzeitige Änderung der Prämienhöhe vor. Die Höhe der Prämie beträgt einmalig 25,00 € pro zahlender Location eines oder mehrerer Kunden. Innerhalb einer Unternehmensgruppe können keine Kunden/Locations gewonnen werden. Es entsteht insofern kein wirksamer Vergütungsanspruch.
(2) Spezielle Aktionsangebote können von dem „Geschäftskunden werben Geschäftskunden“ Programm ausgeschlossen sein. Eine Auszahlung oder ein Prämientausch ist nicht möglich.
(3) Der Vergütungsanspruch wird erst fällig, wenn alle Bedingungen einer erfolgreichen Werbung im Sinne von § 2 Absatz 3 dieser Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
(4) Die Auszahlung der Prämie erfolgt gegenüber dem Werbenden durch eine Verrechnung mit der nächstmöglichen Rechnung. Pro Rechnung kann maximal eine Prämiengutschrift über 25,00 € auf den Tarif des digitalen Lesezirkels pro Abrechnungsmonat erfolgen. Ein etwaig verbliebener Prämienbetrag wird von sharemagazines auf die nachfolgende Rechnungsperiode bzw. die nachfolgenden Rechnungsperioden übertragen; Im Falle einer Vertragsbeendigung vor Verrechnung aller möglichen Prämienansprüche besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung. Gegenüber dem Geworbenen erfolgt die Auszahlung der Prämie durch eine Gutschrift auf die nächstmögliche Rechnung.
(5) Sollte der Neukunde den Vertrag mit sharemagazines anfechten oder durch außerordentliche Kündigung beenden, verfällt der Anspruch des Werbenden auf die Prämie, sofern sharemagazines darlegen und beweisen kann, dass der Grund für die Vertragsbeendigung durch den Neukunden allein vom Werbenden zu vertreten ist (z.B. bei nachgewiesener Täuschung durch den Werbenden). Im Falle des Verfalls einer bereits ausgezahlten Prämie ist diese sharemagazines durch eine Überweisung zu erstatten. Der Werbende ist Schuldner des vollen Prämienbetrages.
§ 6 Pflichten des Werbenden
(1) Der Werbende ist verpflichtet sich bei allen Handlungen, die im Zusammenhang mit der Werbung von Neukunden stehen, an diese Teilnahmebedingungen und an die sonstigen Vertragsbedingungen sowie an geltendes Recht zu halten. Im Falle der Kontaktaufnahme mit dem Werbeadressaten, gestattet der Werbende sharemagazines den namentlichen Verweis auf den Werbenden. Der Massenversand von Empfehlungsemails (Spam) ist ausdrücklich untersagt.
(2) Der Werbende hat sicherzustellen, dass es sich bei dem Werbeadressaten um eine juristische Person oder eine natürliche Person handelt, die als Freiberufler tätig ist. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass die Neukundenwerbung weder auf einer Täuschung noch einer anderweitig unzulässigen Willensbeeinflussung beruht. Im Rahmen der verkehrsüblichen Sorgfalt hat der Werbende zudem geeignete Maßnahmen zu treffen, um Fehlvorstellungen, die zu einer Kündigung, Anfechtung oder einer sonstigen Beendigung des Vertrags mit sharemagazines durch den Werbeadressaten führen könnten, zu vermeiden.
(3) sharemagazines legt großen Wert auf ein seriöses Image. Dem Werbenden ist es daher untersagt Werbekanäle zu verwenden, deren Inhalte gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere ist die Neukundenwerbung über Webseiten oder Social-Media Portale untersagt, die folgende Inhalte aufweisen:
- gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Darstellungen und/oder Inhalte;
- volksverhetzende, rechtsextremistische und/oder verfassungsfeindliche Darstellungen und Inhalte;
- Darstellungen und Inhalte, die zu Straftaten auffordern;
- pornographische Inhalte (insbesondere sexuelle Gewaltdarstellungen);
- sonstige gegen geltendes Recht (insb. Strafrecht) und/oder die guten Sitten verstoßende Inhalte.
§ 7 Ausschluss aus dem „Geschäftskunden werben Geschäftskunden“-Programm
(1) sharemagazines ist berechtigt, die bei ihm registrierten Kunden aus dem „Geschäftskunden werben Geschäftskunden“-Programm auszuschließen, vorübergehend zu sperren oder sonstige, ähnliche Sanktionsmaßnahmen gegen sie zu verhängen. Derartige Sanktionsmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn der Werbende im Zusammenhang mit der Neukundenwerbung gegen diese Teilnahmebedingungen, sonstige Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt oder der Verdacht eines Missbrauchs des „Geschäftskunden werben Geschäftskunden“-Programms durch den Werbenden besteht. Die jeweils verhängte Sanktionsmaßnahme muss von sharemagazines nicht begründet werden. Ein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung einer solchen Begründung besteht nicht.
(2) Das Vertragsverhältnis zwischen sharemagazines und dem Werbenden (Locationvertrag) bleibt von der Sanktionsmaßnahme im Sinne von Absatz 1 unberührt.
§ 8 Verletzung von Drittrechten
Jeder Bestandskunde hat eigenständig sicherzustellen, dass er im Rahmen der Neukundenwerbung keine Drittrechte verletzt und alle vertraglichen und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen (inkl. dieser Teilnahmebedingungen) einhält. Der Bestandskunde stellt sharemagazines von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund seines rechtswidrigen Verhaltens gegen sharemagazines geltend machen können. Hiervon umfasst sind auch die angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung, insbesondere die Gerichts- und Anwaltskosten in deren gesetzlicher Höhe. Satz 2 gilt nicht, wenn das Mitglied die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. In jedem Fall ist der Bestandskunde jedoch verpflichtet, sharemagazines bei einer möglichen Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren und alle zur Überprüfung und Verteidigung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
§ 9 Befristung und Vorbehalt der Änderung und entsprechende Anwendung
(1) Das Programm ist befristet bis zum 31.12.2021. Ein nach dem 31.12.2021 auf Grundlage eines Gutscheincodes zu Stande kommender Vertrag löst keinerlei Prämienansprüche aus.
(2) sharemagazines behält sich die jederzeitige Änderung oder Aufhebung der „Geschäftskunden werben Geschäftskunden“-Teilnahmebedingungen vor.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand: Oktober 2020
Teilnahmebedingungen zum „TOP HAIR-Gewinnspiel“ der sharemagazines GmbH
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die sharemagazines GmbH.
(2) Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz haben sowie Inhaber oder Geschäftsführer eines Friseursalons sein.
(3) Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das Kontaktformular auf der Seite www.sharemagazines.de/top-hair-gewinnspiel ausgefüllt haben
(4) Die Teilnahme erfolgt durch das Absenden des Kontaktformulars.
(5) Durch das Absenden des Kontaktformulars nehmen Sie in jedem Fall den kostenlosen Probemonat in Anspruch. Dieser beginnt ab dem Datum des Ausfüllens und verlängert sich nicht durch ein Abo. Locations die bereits einen Probemonat beansprucht haben, erhalten keinen weiteren kostenlosen Probemonat. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist jedoch dadurch nicht ausgeschlossen.
(6) Im Falle eines Gewinns erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Salonname veröffentlicht werden darf.
(7) Für den Fall, dass Ihr Los nicht gezogen wurde, haben Sie die Möglichkeit nach Ihrem kostenlosen Probemonat einen Jahresvertrag zu Sonderkonditionen abzuschließen. Entscheiden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Probemonats für ein sharemagazines-Jahresabo erhalten Sie 10% Rabatt auf unsere Standardkonditionen. Dieses Angebot gilt ausschließlich für Neukunden.
(8) Ihre Konditionen als Gewinnspielteilnehmer: 44.90 € zzgl. MwSt. /Monat/Standort bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende.
(9) Die Ermittlung des Gewinners aus den Teilnehmern einer Gewinnmöglichkeit erfolgt durch ein Losverfahren. Jeder Gewinn steht dabei nur einmal zur Verfügung.
(10) Für jeden Gewinn erfolgt nach Teilnahmeschluss eine Auslosung durch die sharemagazines GmbH in einem Zeitraum von drei Wochen. Der Gewinner einer Gewinnmöglichkeit wird nach Auslosung benachrichtigt (Benachrichtigungen erfolgen per Mail) – bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Falle eines Gewinns auf diese Art von uns kontaktiert werden können. Der Gewinner hat ab Benachrichtigungszeitpunkt drei Werktage Zeit, den Gewinn zu bestätigen und notwendige Daten an die sharemagazines GmbH zu übermitteln. Andernfalls verfällt der Gewinnanspruch und es erfolgt eine neue Auslosung des jeweiligen Gewinns.
(11) Die Zustellung des Gewinns erfolgt per Mail durch die sharemagazines GmbH.
(12) Mit der Teilnahme erklärst du dich mit unseren Datenschutzerklärungen sowie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
(13) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(14) Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
(15) Die Gewinne umfassen ausschließlich den angegebenen Gewinn selbst.
(16) Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu TOP HAIR und wird in keiner Weise von TOP HAIR gesponsert, unterstützt oder organisiert. TOP HAIR steht nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zu Verfügung.
(17) Die Teilnehmer verpflichten sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu teilen (dies betrifft insbesondere Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken oder Urheberrechtsverstöße).
(18) Wir, die sharemagazines GmbH, behalten uns vor, dass Gewinnspiel jederzeit und ohne Angabe eines Grundes abzubrechen, zu ändern oder anzupassen.
(19) Mitarbeiter der sharemagazines GmbH sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen zum „Jahresabo-Gewinnspiel“ der sharemagazines GmbH
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die sharemagazines GmbH.
(2) Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz haben sowie Inhaber oder Geschäftsführer einer Arztpraxis, eines Hotels, eines Gastronomiebetriebs, eines Friseursalons, eines Fitnessstudios oder eines Autohauses sein.
(3) Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das Kontaktformular auf der Seite https://sharemagazines.de/jahresabo-gewinnspiel/ ausgefüllt haben.
(4) Die Teilnahme erfolgt durch das Absenden des Kontaktformulars.
(5) Durch das Absenden des Kontaktformulars nehmen Sie in jedem Fall den kostenlosen Probemonat in Anspruch. Dieser beginnt ab dem Datum des Ausfüllens und verlängert sich nicht durch ein Abo. Locations die bereits einen Probemonat beansprucht haben, erhalten keinen weiteren kostenlosen Probemonat. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist jedoch dadurch nicht ausgeschlossen.
(6) Im Falle eines Gewinns erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Firmenname veröffentlicht werden darf.
(7) Für den Fall, dass Ihr Los nicht gezogen wurde, haben Sie die Möglichkeit nach Ihrem kostenlosen Probemonat einen Jahresvertrag zu Sonderkonditionen abzuschließen. Entscheiden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Probemonats für ein sharemagazines-Jahresabo erhalten Sie 10% Rabatt auf unsere Standardkonditionen. Dieses Angebot gilt ausschließlich für Neukunden bis einschließlich 28.02.2022.
(8) Ihre Konditionen als Gewinnspielteilnehmer: 44.90 € zzgl. MwSt. /Monat/Standort bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende.
(9) Die Ermittlung des Gewinners aus den Teilnehmern einer Gewinnmöglichkeit erfolgt durch ein Losverfahren. Der Gewinn steht dabei nur einmal für eine Location zur Verfügung.
(10) Für jeden Gewinn erfolgt nach Teilnahmeschluss eine Auslosung durch die sharemagazines GmbH in einem Zeitraum von drei Wochen. Der Gewinner einer Gewinnmöglichkeit wird nach Auslosung benachrichtigt (Benachrichtigungen erfolgen per Mail) – bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Falle eines Gewinns auf diese Art von uns kontaktiert werden können. Der Gewinner hat ab Benachrichtigungszeitpunkt drei Werktage Zeit, den Gewinn zu bestätigen und notwendige Daten an die sharemagazines GmbH zu übermitteln. Andernfalls verfällt der Gewinnanspruch und es erfolgt eine neue Auslosung des jeweiligen Gewinns.
(11) Die Zustellung des Gewinns erfolgt per Mail durch die sharemagazines GmbH.
(12) Mit der Teilnahme erklärst du dich mit unseren Datenschutzerklärungen sowie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
(13) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(14) Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
(15) Die Gewinne umfassen ausschließlich den angegebenen Gewinn selbst.
(16) Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird in keiner Weise von Facebook und Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook und Instagram stehen nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zu Verfügung.
(17) Die Teilnehmer verpflichten sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu teilen (dies betrifft insbesondere Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken oder Urheberrechtsverstöße).
(18) Wir, die sharemagazines GmbH, behalten uns vor, dass Gewinnspiel jederzeit und ohne Angabe eines Grundes abzubrechen, zu ändern oder anzupassen.
(19) Mitarbeiter der sharemagazines GmbH sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen zum „Werder Bremen-Gewinnspiel“ der sharemagazines GmbH
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die sharemagazines GmbH.
(2) Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein sowie ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz haben.
(3) Teilnahmeberechtigt sind Personen, die dem Instagram- und TikTok-Account sharemagazines folgen. Teilnehmer können bei Instagram oder TikTok oder auch bei beiden Kanälen teilnehmen.
(4) Die Teilnahme erfolgt durch die im jeweiligen Beitrag angegebene(n) Interaktion(en).
(5) Im Falle eines Gewinns erklärst du dich damit einverstanden, dass dein Name und Wohnort auf Instagram, TikTok und/oder an anderen Stellen veröffentlicht werden darf.
(6) Das Gewinnspiel besteht aus verschiedenen Gewinnmöglichkeiten. Jede Gewinnmöglichkeit wird über einen eigenen Instagram Beitrag (bzw. einen eigenen TikTok-Beitrag) auf dem Profil sharemagazines bekannt gegeben. Mit der Veröffentlichung des Beitrags beginnt der Teilnahmezeitraum. Der Teilnahmezeitraum endet mit der im jeweiligen Beitrag angebenden Zeit (Teilnahmeschluss). Eine spätere Teilnahme ist nicht möglich.
(7) Die Ermittlung des Gewinners aus den Teilnehmern einer Gewinnmöglichkeit erfolgt durch ein Losverfahren. Wenn ein Teilnehmer sowohl bei einem Instagram- als auch einem TikTok-Beitrag teilnimmt, entspricht das maximal zwei Losen. Jeder Gewinn steht dabei nur einmal zur Verfügung. Aus den kombinierten Teilnehmer von Instagram und TikTok wird EIN Gewinner pro Gewinnmöglichkeit gezogen.
(8) Für jeden Gewinn erfolgt nach Teilnahmeschluss eine Auslosung durch die sharemagazines GmbH in einem Zeitraum von drei Wochen. Der Gewinner einer Gewinnmöglichkeit wird nach Auslosung benachrichtigt (Benachrichtigungen erfolgen durch Antwort auf einen Kommentar, Markieren in einem Beitrag oder in einem Kommentar oder durch eine Instagram bzw.TikTok Nachricht) – bitte stelle sicher, dass du im Falle eines Gewinns auf diese Arten von uns kontaktiert werden kannst. Der Gewinner hat ab Benachrichtigungszeitpunkt drei Werktage Zeit, den Gewinn zu bestätigen und notwendige Daten an die sharemagazines GmbH zu übermitteln. Andernfalls verfällt der Gewinnanspruch und es erfolgt eine neue Auslosung des jeweiligen Gewinns.
(9) Die Zustellung des Gewinns erfolgt auf dem Postweg durch die sharemagazines GmbH oder einen ihrer Partner.
(10) Die Daten der Teilnehmer werden nur für die Durchführung des Gewinnspiels und die Zusendung des jeweiligen Gewinnes, zu der vom Gewinner angegebenen Adresse, verwendet und nicht weiter gespeichert oder für andere Zwecke verwendet, sofern nicht anders angegeben. Dazu kann es auch nötig sein, dass wir deine Daten an unsere Partner übermitteln. Bitte beachte, dass wir keinen Einfluss darauf haben, welche Daten von Instagram oder TikTok gespeichert und verarbeitet werden.
(11) Mit der Teilnahme erklärst du dich mit unseren Datenschutzerklärungen sowie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
(12) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(13) Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
(14) Die Gewinne umfassen ausschließlich den angegeben Gewinn selbst, gegebenenfalls entstehende Kosten wie eine Anreise werden nicht übernommen.
(15) Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Instagram steht nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zu Verfügung und wird von dir freigestellt.
(16) Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu TikTok und wird in keiner Weise von TikTok gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Instagram steht nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zu Verfügung und wird von dir freigestellt.
(17) Die Teilnehmer verpflichten sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu teilen (dies betrifft insbesondere Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken oder Urheberrechtsverstöße).
(18) Wir, die sharemagazines GmbH, behalten uns vor, dass Gewinnspiel jederzeit und ohne Angabe eines Gundes abzubrechen, zu ändern oder anzupassen.
(19) Mitarbeiter der sharemagazines GmbH sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Stand: Februar 2022